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   BFH, 25.11.1997 - VII B 176/97   

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https://dejure.org/1997,5261
BFH, 25.11.1997 - VII B 176/97 (https://dejure.org/1997,5261)
BFH, Entscheidung vom 25.11.1997 - VII B 176/97 (https://dejure.org/1997,5261)
BFH, Entscheidung vom 25. November 1997 - VII B 176/97 (https://dejure.org/1997,5261)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 755
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 25.11.1997 - VII B 176/97
    Der Senat hat keine Zweifel an der im Ergebnis richtigen Auslegung des Gemeinschaftsrechts durch das FG, so daß auch die Revision nicht zuzulassen ist, um die Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH zur Klärung dieser Frage zu ermöglichen (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415--3442).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.1996 - 1 K 208/95

    Zuständigkeit für einen Steuerbescheid; Eingangsabgaben für eingeführte Waren;

    Auszug aus BFH, 25.11.1997 - VII B 176/97
    Die bisher bekannten einschlägigen Entscheidungen der FG zu diesem Problemkreis liegen auf der Linie der angefochtenen Entscheidung (vgl. FG München, Beschluß vom 12. September 1996 3 V 27/96, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern -- ZfZ -- 1997, 58; vgl. auch zu dem dem Art. 455 entsprechenden Art. 379 ZKDVO FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10. Dezember 1996 1 K 208/95, ZfZ 1997, 238, noch nicht rechtskräftig).
  • FG München, 12.09.1996 - 3 V 27/96

    Abgabenrechtliche Inanspruchnahme wegen Nichtwiedergestellung von beförderten

    Auszug aus BFH, 25.11.1997 - VII B 176/97
    Die bisher bekannten einschlägigen Entscheidungen der FG zu diesem Problemkreis liegen auf der Linie der angefochtenen Entscheidung (vgl. FG München, Beschluß vom 12. September 1996 3 V 27/96, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern -- ZfZ -- 1997, 58; vgl. auch zu dem dem Art. 455 entsprechenden Art. 379 ZKDVO FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10. Dezember 1996 1 K 208/95, ZfZ 1997, 238, noch nicht rechtskräftig).
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 1 K 1159/08

    Besteuerung ausländischer sog. schwarzer Investmentfonds rechtens

    Anders als im Bereich von Art. 100 Grundgesetz - GG - steht die Einleitung des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 Abs. 2 AEUV im Ermessen des erkennenden Gerichts und bedarf es der Einholung einer Vorabentscheidung nur dann, wenn die inmitten stehende europarechtliche Frage nicht schon eindeutig auf der Grundlage der bislang ergangenen Rechtsprechung des EuGH geklärt ist, so dass für Zweifel vernünftigerweise kein Raum bleibt (vgl. BFH, Urteil vom 19. Dezember 2007 II R 65/06, BFH/NV 2008, 693 ; Beschluss vom 25. November 1997 VII B 176/97, BFH/NV 1998, 755 ).
  • BFH, 16.06.1998 - VII R 34/97

    Zollschuld bei Nichtgestellung im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren

    Deshalb kann die Mitteilung nach Art. 379 Abs. 1 auch noch nach Ablauf von 11 Monaten nach dem Zeitpunkt der Registrierung der Versandanmeldung wirksam ergehen (vgl. Senatsbeschluß vom 25. November 1997 VII B 176/97, ZfZ 1998, 126, zu der entsprechenden Regelung für das TIR-Verfahren in Art. 455 ZKDVO, und Antwort der Kommission vom 25. November 1996 auf eine entsprechende schriftliche Anfrage, ABlEG 1997 Nr. C 83/52).
  • BFH, 16.11.2005 - VII B 299/04

    NZB - grundsätzliche Bedeutung; Zuständigkeit für Abgabenerhebung bei

    Selbst wenn das HZA gegen die genannten Bestimmungen verstoßen hat, führt dies nicht dazu, dass die Klägerin als Abgabenschuldnerin nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, weil es sich bei diesen Vorschriften um bloße Ordnungsvorschriften handelt, deren Verletzung die Inanspruchnahme des Inhabers eines Carnet TIR nicht hindert (Senatsbeschluss vom 25. November 1997 VII B 176/97, BFH/NV 1998, 755, betreffend Art. 455 Abs. 1 ZKDVO; Senatsurteile in BFH/NV 2000, 1514, und in HFR 2001, 322, betreffend Art. 454 Abs. 3 Unterabs. 1 ZKDVO).
  • FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2008 - 1 K 1286/04

    Besteuerung von Einkünften aus ausländischen Investmentfonds im

    Anders als im Bereich von Art. 100 GG steht die Einleitung des Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 234 Abs. 2 EGV im Ermessen des erkennenden Gerichts und bedarf es der Einholung einer Vorabentscheidung nur dann, wenn die inmitten stehende europarechtliche Frage nicht schon eindeutig auf der Grundlage der bislang ergangenen Rechtsprechung des EuGH geklärt ist, so dass für Zweifel vernünftigerweise kein Raum bleibt (vgl. BFH, Urteil vom 19. Dezember 2007 II R 65/06, BFH/NV 2008, 693;Beschluss vom 25. November 1997 VII B 176/97, BFH/NV 1998, 755).
  • FG München, 28.06.2007 - 14 K 1100/07

    Steuerentstehung und Zuständigkeit zur Steuererhebung im Carnet-TIR Verfahren

    Eine Ausschlussfrist für die Geltendmachung der Abgaben aus Art. 11 Abs. 1 TIR-Übereinkommen besteht - wie für den bürgenden Verband - für den Carnet-Inhaber nicht; es gilt daher die dreijährige Verjährungsfrist gemäß Art. 2 Abs. 1 Unterabs. 2 VO Nr. 1697/79 (vgl. BFH-Beschluss vom 25. November 1997 VII B 176/97, BFH/NV 1998, 755 ; Schwarz-Wockenfoth a.a.O. E 4712; BFH-Beschluss vom 16. November 2005 VII B 299/04, BFH/NV 2006, 638 ; Schwarz-Wockenfoth a.a.O. E 4926).
  • FG Brandenburg, 28.05.1998 - 4 K 879/97

    Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Frist für die Mitteilung an den

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